Ein verloren gegangener Parkschein oder eine beschädigte Quittung muss kein finanzieller Verlust sein. Das Steuerrecht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Erstellung eines formellen Ersatzbelegs (Eigenbeleg).
Rechtskonforme Mindestangaben auf einen Blick
Ein gültiger Ersatzbeleg erfordert Pflichtangaben wie Zahlungsempfänger, Anlass, Datum, Betrag sowie eine Eigenerklärung. Digitale Assistenten führen Anwender in 10 Sekunden schrittweise durch die Erstellung.